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Bilanzierung von Ehefrauen - Teil 1

by Christin on Nov.23, 2009, under Ratlos

Mein werter Herr Professor Thomas Blanck, der mir und meinen Kommilitonen /innen seit 3 Monaten die Kunst der Bilanzierung nahebringen möchte, gab in dieser Woche ein erstaunlich belustigendes Zitat zum besten. Auch wenn ich als Frau, hier eher vor Wut entbrennen sollte, muss ich zugeben, dass dies äußerst lesenswert ist. Mein Professor konnte mit diesem willkommenem Stand-up-Comedian-Auftritt 15 Minuten der Vorlesung füllen und somit auch meinen Ehrgeiz für die harte und oft Hirn- zermarternde Bilanzierung gewinnen.

Hiermit möchte ich meinem zukünftigen Ehemann grüßen und hoffe, dass der niemals die Kunst des Bilanzierens beherrschen wird. Reicht ja wenn die Ehefrau das kann… ;)

Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der Literatur
noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs
gehören und sehr verbreitet sind. Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch
einige kurze Hinweise abzuhelfen.

1. Zuordnung zu den Vermögensposten

Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann
dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist
davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchsoder
Verbrauchsgegenstand handelt. An dieser Stelle muss davor gewarnt werden, im ersten Überschwang der Gefühle Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen – es stellt sich stets heraus, dass sie äußerst materiell sind. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren.
Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge
auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind.
Abschnitt 13 EStR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft.

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